Fidya und Kaffara

Die Fidya und die Kaffara sind zwei Arten von Almosen in Zusammenhang mit Ramadan. Diese Almosen müssen von bestimmten Personen gespendet werden, die den Ramadan nicht fasten können oder die einen Fastentag ohne triftigen Grund unterbrochen haben.

Die Fidya ist speziell für Ramadan und wurde im Koran unter folgender Sure eingeführt : (Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst! (2:184)

Die Personen, die hier erwähnt werden, sind solche, die an einer chronischen Krankheit oder in fortgeschrittenen Alter sind und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fasten können. Dies wäre gefährlich für sie und ist deshalb verboten.

Damit sie trotzdem vom Verdienst des Ramadan profitieren, haben sie die Möglichkeit die nicht gefasteten Tage durch Almosen zu ersetzen. Dies mit dem Preis einer Mahlzeit.  In der Schweiz wird dieser Betrag auf CHF 15 geschätzt. Es gibt jedoch Erleichterung für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, die Summe der Fidya eines ganzen Monats zu bezahlen.

Schwangere und stillende Mütter können auch Fidya zahlen, je nach Situation und Meinungen der Gelehrten. Die Fouqahas befürworten, dass die Frauen die fehlenden Fastentage später nachholen und für andere, dass sie die Fidya bezahlen und das Fasten nachholen.  

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen Imam zu wenden, der Sie berät.

Personen, die von einer vorübergehenden Krankheit betroffen sind oder auf Reisen sind (über 80 km), dürfen ihr Fasten brechen. Dieses sollten sie aber schnellstmöglich nachholen. Dies gilt auch für Frauen für ihre Tage der Menstruation oder der Schonzeit, bei denen die Unterbrechung des Fastens und das Aufholen obligatorisch sind. In diesen Fällen gibt es keine Fidya.

[Die Frau, die über ihre übliche Menstruationsdauer hinaus oder nach vierzig oder sechzig Tagen nach einer Entbindung noch an Blutungen leidet, muss die Tahara durchführen und ihr Fasten wieder aufnehmen.]

Die KAFFARA : Es ist eine Sühne,  die “einen Fehler” wie das unentschuldigte und freiwillige Fastenbrechen eines Tages im Ramadan wettmacht. In diesem Fall sieht der Koran drei Möglichkeiten vor, um seine Schuld zu büssen, unter anderem die Speisung von 60 armen Menschen mit einer Mahlzeit, die seiner eigenen entspricht, d.h. CHF 15 x 60.